AGB

Allgemeines

Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) regeln die Benutzung der Anlagen der Perchtoldsdorfer Kletterzentrumbetriebsges.m.b.H. an ihrem Standort in Siegfried-Ludwig-Platz 4, 2380 Perchtoldsdorf (nachfolgend "Südwand") durch Benutzer/innen (nachfolgend einheitlich "Benutzer", sowie die Benutzung des Online-Auftritts "www.suedwand.at".

Diese AGB sind im Eingangsbereich der Halle und in den Garderoben angeschlagen und müssen von jedem Benutzer aufmerksam gelesen werden. Zusätzlich sind die AGB online unter https://www.suedwand.at/page/agb abrufbar.

Durch die faktische Benutzung der Anlagen der Südwand gelten diese AGB in der aktuellsten Form als durch den Benutzer akzeptiert und wird deren Einhaltung verpflichtend, unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für die Benutzung dieser AGB tatsächlich erbracht werden. Als faktische Benutzung gilt jedweder Aufenthalt im Bereich nach der Vereinzelungsanlage (Drehkreuz) sowohl zu Zwecken der eigenen sportlichen Betätigung als auch zur Begleitung anderer Kletterer und Kinder.

Registrierung

Online-Formular

Um den Vorgang der Registrierung zu beschleunigen, besteht die Möglichkeit, sich auf der Homepage der Südwand unter https://www.suedwand.at zu registrieren. Dort kann sodann ein vorausgefülltes Formular ausgedruckt, unterschrieben und beim ersten Besuch an der Kassa abgegeben werden.

Registrierung

Zur Registrierung ist es erforderlich ein Formular mit den notwendigen Daten auszufüllen. Das Formular kann bereits online ausgedruckt werden (siehe oben) oder beim ersten Besuch vor Ort ausgefüllt und unterschrieben werden.

Zusätzlich zu den persönlichen Daten ist es erforderlich folgende Punkte zu bestätigen

  • Nachweis von Sicherungs- und Kletterfähigkeiten
  • Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung
  • Freiwillige Anmeldung zum Newsletter um Sie über wichtige Neuigkeiten (Feiertage usw) zu informieren

Die Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.suedwand.at/page/datenschutzerklaerung

Benützung der Kletteranlage durch Minderjährige

Kinder unter 14 Jahren sind aufsichtspflichtig und dürfen nur im Beisein einer volljährigen Person die Anlagen benützen. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschrift ihrer Eltern. Nicht ausgebildete Kletterer dürfen nicht alleine klettern und benötigen die Unterschrift jener Person, von der sie sich einweisen bzw. ausbilden lassen und die gleichzeitig die Verantwortung für sie übernimmt.

Eintritt

Die Eintrittskarten sind RFID- Chipkarten, die zum mehrmaligen Betreten und Verlassen der Kletterhalle innerhalb des Zeitraums der Gültigkeit durch ein und dieselbe Person berechtigen. Sie sind gleichzeitig Bestätigung der erfolgten Registrierung und können als Dauerausweise für diese verwendet werden. Die Nummer der Eintrittskarte ist mit den persönlichen Daten der Registrierung verknüpft, Eintrittskarten sind nicht übertragbar.

Das Eintrittspersonal ist berechtigt, diese Personalisierung mittels Ausweis zu überprüfen. Für die Eintrittskarten wird eine Kaution verlangt, diese wird bei Rückgabe der Chipkarte an der Kassa rückerstattet. Mit der Rückgabe ist auch die Verknüpfung mit den persönlichen Daten erloschen.

Die einmal gegen Kaution erstandene Eintrittskarte dient gleichzeitig als Nachweis einer bereits erfolgten Registrierung bei wiederholten späteren Eintritten.

Preise

Die Eintrittspreise sind im Preis-Informationsblatt ersichtlich und im Foyer ausgehängt.

Altersstufen:

  • Kinder unter 4 Jahren können gratis klettern (Aufsichtspflicht der Eltern)
  • Kinderkarten gelten für Kinder unter 14 Jahren  (Aufsichtspflicht der Eltern)
  • Jugendkarten gelten für Jugendliche unter 18 Jahren und sind weiters gültig für Schüler, Lehrlinge, Präsenz- und Zivildiener, Studenten unter 27 Jahren und Senioren ab dem 60. Lebensjahr.

Ermäßigungen für Mitglieder alpiner Vereine (VAVÖ) gelten nur mit einem gültigen Ausweis.

Eintrittskarten gelten auch als persönlicher Nachweis der Registrierung und sind NICHT übertragbar. Das Hallenpersonal ist berechtigt, dies zu überprüfen, und unberechtigt verwendete Karten zu sperren.

Begleitkarten sind unentgeltlich und berechtigen nur zum einmaligen Eintritt in das Kletterzentrum für die Dauer des Beaufsichtigung der begleiteten Person und sind beim Verlassen des Hallenbereichs am Drehkreuz des Kassenraums einzuwerfen. Diese Karten berechtigen NICHT zur Benützung der Kletteranlagen. Das Hallenpersonal ist angewiesen, dies zu kontrollieren.

Öffnungszeiten

Das Kletterzentrum Perchtoldsdorf hat täglich von 09.00 - 22.00 Uhr geöffnet.
Wir behalten uns das Recht vor diese Öffnungszeiten zu ändern. Diese Änderungen werden mit dem Aushang der neuen Öffnungszeiten und der Ankündigung auf der Homepage wirksam.

Kletterschluß 21:45 Uhr. Das Kletterzentrum Perchtoldsdorf ist an die Öffnungszeiten des Perchtoldsdorfer Freizeitzentrums gebunden (Kassaschluß 22:00 Uhr). Wir ersuchen daher alle Kletterer ab 21:45 Uhr nicht mehr in eine neue Kletterroute einzusteigen, damit alle Gäste geordnet bis 22:00 Uhr das Kletter- bzw. Freizeitzentrum verlassen können.

Zutritt zu den Klettereinrichtungen

Zutritt: Der Zutritt zum Kletterzentrum sowie das Verlassen erfolgt grundsätzlich über die im Untergeschoß eingerichtete Vereinzelungsanlage. Ausgenommen davon sind lediglich Personen, die einen barrierefreien Zugang benötigen. Diese können ausschließlich in Begleitung von Betreuern nach vorheriger Rücksprache mit der Hallenaufsicht über den dafür vorhandenen Eingang in der Donauwörther Straße eingelassen werden. Für das therapeutische Klettern solcher Personen ist ein eigener, zu reservierender Bereich vorhanden.

Zugang: Der Zugang zur Zutrittsanlage erfolgt entweder aus dem Kassenraum nach lösen der Eintrittskarten oder aus dem öffentlich zugänglichen Restaurantbereich über ein gesondertes Drehkreuz. Letzterer ist für bereits registrierte Inhaber von Dauerkarten vorgesehen.

Notausgänge: Alle Türen mit Ausnahme der Zutrittsanlage sind alarmgesicherte Notausgänge und dürfen im Normalfall nicht geöffnet werden.

Überwachungseinrichtungen: Zur Sicherheit der Kletterer sind die Boulderräume und vom Hallenpersonal nicht einsichtige Kletterbereiche mit Videoeinrichtungen ausgestattet, so dass im Falle von Unfällen eine rasche Reaktion der Hallenaufsicht gegeben ist.

Hallenordnung

Allgemeines

Klettern ist eine Sportart, die mit lebensbedrohlichen Risiken verbunden ist. Bei unzureichender Beherrschung der Sicherungstechnik oder bei ungeeigneter Ausrüstung besteht Lebensgefahr. Unsere Hallenordnung dient in erster Linie der Vermeidung von Unfällen.

Wer gegen die AGB oder Anordnungen der Mitarbeiter der Südwand verstößt, kann von der Benutzung einzelner oder sämtlicher Anlagen der Südwand ausgeschlossen und des Geländes der Südwand verwiesen werden. In diesem Fall besteht weder Anspruch auf Preisminderung noch auf  (aliquote) Rückerstattung der Stunden-,  Tages-, Saison- oder Jahreskarte sowie von Kursbeiträgen.

Bei wiederholten Verstößen gegen die AGB oder Anordnungen der Mitarbeiter der Südwand kann gegen den Benutzer ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden.

Den Anweisungen des Personals ist immer Folge zu leisten.

Sicherheit

Sicherheitstandards: Das Kletterzentrum SÜDWAND wurde im Jahr 2010 nach den modernsten und neuesten Standards der EU-Richtlinien erbaut und vom TÜV geprüft. Kletterern wird ein Maximum an technisch möglicher und gleichzeitig ein Maximum an technisch sinnvoller Sicherheit geboten. Alle Benutzer sind sich aber bewusst, dass Griffe und Tritte sich drehen und im Extremfall sogar brechen können. Die Benutzer tragen diesbezüglich jedes Verletzungsrisiko selbst.

Sicherungskenntnisse: Mit der Unterschrift bestätigt man, dass man im Bereich Bouldern, Top Rope, Toppas (Sicherungsautomat), Vorstieg und Halten eines Sturzes ausgebildet ist. Weiters bestätigt man damit, dass man in Klettertechnik ausgebildet ist, über das nötige Wissen und die entsprechende Erfahrung verfügt in der Kletterhalle selbständig klettern zu können.

Man bestätigt, die Benutzerregeln und die Kletterregeln gelesen zu haben, damit einverstanden zu sein und sich dementsprechend zu verhalten. Jeder klettert auf eigenes Risiko und trägt die volle Verantwortung.

Die Benutzung von halbautomatischen Sicherungsgeräten wird ausdrücklich von der Südwand empfohlen. Die Verwendung von nicht-halbautomatischen Sicherungsgeräten (Tuber) ist nur nach Nachweis der Bedienfähigkeiten gestattet.

Kletterregeln

Die Kletterregeln sind eigens in der Halle angeschlagen und müssen aufmerksam durchgelesen werden. Mit der Registrierung verpflichtet sich der Benutzer Kletterregeln gewissenhaft zu beachten.

Vor jedem Klettern ist ein Partnercheck durchzuführen, dessen Ablauf  in der Halle angeschlagen ist.

Für das Klettern am Sicherungsautomaten (Toppas) ist nach jedem neuen Einhängen der Karabiner ein gewissenhafter Selbstcheck durchzuführen, in dem sich der Benutzer in ein bis zwei Meter Höhe ins Seil setzt um das korrekte Einhängen der Karabiner zu überprüfen.

Hallenspezifische Regeln

  • Die Länge des verwendeten Kletterseiles muss mindestens 45 m betragen
  • Das Spielen und Herumlaufen in den Kletterbereichen ist verboten.
  • Die Matten in den Boulderräumen dürfen nicht als Liegeflächen benutzt werden. Das Abspringen in die Matten muss kontrolliert und mit Rücksicht auf andere Personen erfolgen (Verletzungsgefahr). Kindern gegenüber gilt besondere Vorsicht.
  • Schaukeln oder Herumschwingen an Seilen ist untersagt.
  • Beim Vorstiegsklettern sind die blauen Matten zur zusätzlichen Absicherung unter den Einstiegsbereich zu legen. Weiters sind alle Zwischensicherungen einzuhängen und am Top das Seil durch beide Umlenkkarabiner zu führen.
  • Wir empfehlen aus Sicherheitsgründen ausschließlich halbautomatische Sicherungsgeräte zu verwenden.
  • Im Vorstieg eingehängte Seile sind nach dem Klettern der Route unverzüglich abzuziehen. Routen dürfen nicht besetzt werden. Derjenige, der das Seil abzieht ist dafür verantwortlich, dass keine Drittpersonen gefährdet werden.
  • Die fix eingehängten Toprope-Seile sind nach Gebrauch in den dafür vorhandenen Halterungen zu versorgen.
  • Beim Seil-Klettern in Routen mit Sicherungsautomaten (Toppas) ist das Stahlseil vor dem Einstieg nach oben auszulassen, und nach Benutzung der Linie wieder herunterzubringen und in die Seilschlaufe einzuhängen.
  • Werden Mängel an der Kletteranlage festgestellt (Zwischensicherungen, Seilbeschädigungen, gelöste Griffe, Karabiner, etc.) sind die Benutzer verpflichtet, dies sofort dem Hallenpersonal zu melden.

Ordnung und Hygiene

  • Wir ersuchen die Kletternden, die Garderobeeinrichtungen zu benützen. Diese befinden sich direkt bei der Zutrittseinrichtung zum Kletterzentrum. Die verschließbaren Garderobekästchen (KEINE Dauerkästchen) sind mit einem Münzeinwurf als Kaution für den Schlüssel ausgestattet.
  • Barfuss Klettern oder Klettern mit ungeeignetem Schuhwerk ist untersagt. Zugelassen sind lediglich Kletterschuhe, Gymnastikschuhe oder geeignete saubere Hallenturnschuhe.
  • Das Klettern mit nacktem Oberkörper ist aus hygienischen Gründen im Boulderbereich untersagt.
  • Vor den Eingängen und Ausgängen dürfen keine Gegenstände deponiert werden. Dafür sind die ausreichend vorhandenen Garderobekästchen zu benutzen. Kletterutensilien sind nur auf den vorhandenen Ablageflächen abzulegen.
  • Im gesamten Bereich des Kletterzentrums herrscht Rauchverbot. Das Entfachen von Feuer jeglicher Art ist strengstens untersagt, Zuwiderhandeln wird mit Hallenverbot geahndet.
  • Der Konsum von alkoholischen Getränken im Restaurant ist nur nach Beendigung des Trainings erlaubt. Personen, die unter Medikamenten-, Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen ist der Aufenthalt in der Kletteranlage verboten.
  • Tiere dürfen aus Gründen der Sicherheit und Hygiene nicht in die Kletterhalle mitgenommen werden. Davon Ausgenommen sind Blindenhunde.
  • Gläser oder Glasflaschen dürfen auf keinen Fall in den Hallenbereich mitgenommen werden.
  • Die Kletteranlage, Garderoben, Duschen  und WC´s sind sauber zu halten und Müll getrennt zu entsorgen Im Hallenbereich stehen Abfalleimer zur Verfügung.
  • Für Garderobe, Ausrüstungs- und Wertgegenstände wird keinerlei Haftung übernommen
  • Vergessene Gegenstände werden 2 Wochen im Büro der Hallenaufsicht aufbewahrt, und danach  entsorgt.

Hallenwarte

Den Anweisungen des Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten. Das Personal ist weder verpflichtet noch in der Lage, die Hallenbenutzer ständig auf korrektes Sicherheitsverhalten zu überprüfen. Bei groben Verstößen gegen die Hallenordnung ist das Personal berechtigt, die Betreffenden aus der Halle zu weisen.

Die zum Eintritt in die Halle gelösten Karten sind nach Aufforderung dem Hallenpersonal vorzuweisen; dieses ist berechtigt bei Kartenmissbrauch den Benutzer aus der Halle zu weisen. Mehrfacher Missbrauch führt zum Sperren der Eintrittskarten ohne Anspruch auf Rückvergütung bezahlter Eintritte und Guthaben.

Das Hallenpersonal ist verpflichtet, fehlbare Personen bei Diebstahl und Vandalismus der Polizei zu melden.

Kurse

Kursbuchung

Die Kurse der Südwand sind auf der Homepage buchbar und werden Online mittels Kreditkarte oder Online-Überweisung bezahlt.

Kursplätze sind erst nach erfolgter Bezahlung reserviert. Die Vergabe der Plätze erfolgt gereiht nach dem Datum der Zahlungseingänge.

Bei Online-Bezahlung haben Sie laut EU-Richtlinien eine Rücktrittsfrist von 14 Tagen. Die Stornobedingungen sind trotzdem wirksam. Das Rücktrittsrecht gilt nicht bei bereits begonnener Konsumation des Kurses.

Stornobedingungen

Für Ihre Kursanmeldung fällt organisatorischer Aufwand an, für den wir bei Ihrem Rücktritt Ihres bereits gebuchten Kursplatzes folgende Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen müssen.

  • Rücktritt, d.h. Storno bis 14 Tage vor Kursbeginn: Stornogebühr = 10% des Kursbeitrages
  • Rücktritt, d.h. Storno bis 2 Tage vor Kursbeginn: Stornogebühr = 50% des Kursbeitrages
  • Rücktritt, d.h. Storno später als 2 Tage vor Kursbeginn: Stornogebühr = 100% des Kursbeitrages

Für versäumte Kurseinheiten besteht kein Anspruch auf Ersatz. Bei verletzungsbedingtem Ausfall refundieren wir selbstverständlich den Kursbeitrag gegen Nachweis durch ein ärztliches Attest.

Kommt ein Kurs mangels Teilnehmer, d.h. die erforderliche Mindestteilnehmeranzahl wird nicht erreicht, nicht zustande, so wird natürlich der gesamte Kursbeitrag refundiert.

Die Entscheidung über die Teilnahme an einem Kletterkurs obliegt in letzter Konsequenz dem/der KursleiterIn. Falls der/die TeilnehmerIn den ausgeschriebenen Anforderungen des Kletterkurses nicht entspricht (z.B.: Alter, Kletterniveau, Verhalten, ...), steht es dem/der KursleiterIn frei, den/die TeilnehmerIn von dem Kletterkurs auszuschließen. In diesem Fall wird der Kursbeitrag nicht refundiert.

Kinder, Gruppen, Kurse, therapeutisches Klettern

  • Gruppenleiter, Lehrer oder sonstige Aufsichtspersonen müssen registriert sein. Sie haften dafür dass alle minderjährigen Kursteilnehmer beim Eintritt ein vom Erziehungsberechtigten unterschriebenes Registrierungsformular beibringen.
  • Bei Schülergruppen haftet der begleitende Lehrer.
  • Der Leiter einer Gruppe, oder der Ausbildner eines Freundes trägt die volle Verantwortung. Sichern muss tadellos beherscht werden, wir empfehlen ausdrücklich den Besuch eines fundierten Sicherungs-Kurses.
  • Externe Gruppenleiter, die nicht zur Südwand gehören haben kein Recht darauf, Routen oder Sektoren für sich zu besetzen. Sie haben keine Befugnis dafür, Markierungen anzubringen oder unerlaubt Material auszuleihen. Die Bereiche der Galerie und einzelne Boulderbereiche können stundenweise entgeltlich gegen Voranmeldung bei der Hallenleitung reserviert werden. Für therapeutisches Klettern kann der barrierefrei zugängliche Boulderraum im Erdgeschoß reserviert werden.
  • Südwand-Kursleitern und Trainern der AV-Sektion Liesing-Perchtoldsdorf stehen die Galerie und einzelne Boulderräume vorrangig zur Verfügung.

Körperkontakt Trainer

In unseren Kletterkursen wollen wir Ihnen oder Ihren Kindern neue Klettertechniken und Bewegungsabläufe vermitteln. Um die richtige Körperpositionierung einzunehmen bzw. einen Sturz zu vermeiden ist es manchmal unvermeidlich dass die Trainer im Bereich des Gesäßes oder des Rückens  berühren, stützen oder halten.

Sollten Sie diesen Körperkontakt nicht wünschen, beziehungsweise für Ihre Kinder untersagen kann der Benutzer nicht am Kletterkurs teilnehmen.

Leihmaterial (Schuhe, Gurt, Kletterseil) ist bei der Hallenaufsicht erhältlich. Als Kaution ist ein persönlicher Ausweis beim Aufsichtspersonal zu hinterlegen. Das Leihmaterial ist vor Verlassen der Halle wieder abzugeben.

Verletzungen / Kartenverlängerung: Ist ein Kletterer verletzungsbedingt an der Ausübung des Klettersports verhindert, so kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attests die Eintrittskarte (Zeitkarten) hinterlegt und ihre Gültigkeit um die Dauer der Verhinderung verlängert werden.

Jeder Missbrauch von Eintrittskarten wird bestraft und führt zum Sperren der Karte und Verweis aus der Kletterhalle, im wiederholten Falle wird Hausverbot verhängt. Den Anleitungen unseres Personals ist Folge zu leisten.

Haftung

Für Personen- und Sachschäden sowie für Garderoben und Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Wer Schaden verursacht oder Personen verletzt, hat die Konsequenzen selbst zu tragen. Das Kletterzentrum Südwand übernimmt hierfür keine Haftung.

Datenschutzbestimmungen

Siehe unsere Datenschutzerklärung unter https://www.suedwand.at/page/datenschutzerklaerung

Online-Auftritt

Die Perchtoldsdorfer Kletterzentrum Betriebsgesellschaft m.b.H. Siegfried-Ludwig-Platz 4 A-2380 Perchtoldsdorf, im folgenden SÜDWAND genannt , betreibt die Internetdienstleistungsplattform www.suedwand.at . Über diese Plattform werden Informationen über das Kletterzentrum Südwand sowie unterschiedliche unentgeltlich Dienstleistungen, registrierten und nicht registrierten Benutzern, angeboten. Die Dienstleistungen sind auf "SÜDWAND" beschrieben bzw. weitgehend selbsterklärend (z.B. Kletterrouten-Datenbank mit Kommentarfunktion usw).

Der genaue Inhalt und die Zusammensetzung der Dienstleistungen sind einem ständigen Wandel unterworfen. SÜDWAND ist bemüht, Inhalt und Zusammensetzung der Dienstleistungen immer am neuesten Stand zu halten. Wer die auf SÜDWAND nutzbaren Dienstleistungen in Anspruch nimmt, unterwirft sich diesen Nutzungsbedingungen, und zwar unabhängig davon, ob er registrierter Benutzer ist oder nicht.

Verbotene Inhalte

Es ist ausnahmslos verboten, die auf SÜDWAND angebotenen Dienstleistungen zur übermittlung bzw. zum Speichern verbotener Inhalte zu verwenden. Verbotene Inhalte sind solche, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen, jedenfalls aber solche, die pornografischer, nationalsozialistischer, beschimpfender, beleidigender, rassistischer, fremdenfeindlicher, herabwürdigender, insbesondere sexuell herabwürdigender, blasphemischer, diskriminierender, diskreditierender, politisch extremistischer oder moralisch verwerflicher Natur sind. Die Einrichtung von Links, die zu derartigem führen, ist verbotener Inhalt. Verboten ist auch die Nutzung der Dienstleistungen zu Werbezwecken.

Info an Gerichte, Behörden und Dritte

Der Benutzer ist unwiderruflich damit einverstanden, dass SÜDWAND Daten und Informationen, die SÜDWAND über den Benutzer bekannt sind, an Gerichte, Behörden, insbesondere auch Fernmeldebehörden, und Dritte weiterleitet, wenn SÜDWAND von Gerichten oder Behörden dazu aufgefordert wird bzw. Dritte gegenüber SÜDWAND behaupten, sie seien durch die Nutzung der Dienstleistungen durch den Benutzer in ihren Rechten verletzt, zB beleidigt, bedroht etc. worden. SÜDWAND ist berechtigt, jeden durch eine verbotene Nutzung der Dienstleistungen bekannt gewordenen Gesetzesverstoß zur Anzeige zu bringen.

Urheberreche

Der Benutzer verpflichtet sich, es zu unterlassen, Inhalte zu übermitteln bzw. zu speichern, über die er nicht verfügungsberechtigt ist. Es ist ihm zB verboten, Logos, Bilder oder Texte zu übermitteln bzw. zu speichern, an denen Dritte, die dem Benutzer die Verwendung nicht gestattet haben, Rechte haben. Der Benutzer gestattet SÜDWAND die Verwendung der von ihm übermittelten bzw. gespeicherten Inhalte im Rahmen des Betriebes von SÜDWAND.

Sperre

SÜDWAND ist berechtigt, die weitere Nutzung der Dienstleistungen durch einen Benutzer zB durch sofortige Sperre seines Accounts zu unterbinden und die von ihm übermittelten bzw. gespeicherten Inhalte zu löschen, wenn der Benutzer

  • verbotene Inhalte übermittelt bzw. gespeichert hat
  • Inhalte übermittelt bzw. gespeichert hat, über die er nicht verfügungsberechtigt ist
  • gegen seine Verpflichtungen im Zuge seiner Registrierung verstößt bzw. SÜDWAND einen diesbezüglichen begründeten Verdacht hat
  • SÜDWAND im Hinblick auf seine Identität, zB im Hinblick auf sein Alter und/oder seine Geschäftsfähigkeit in die Irre führt

Verfügbarkeit

Dem Benutzer ist bekannt, dass die Funktionalität der Dienstleistungen, die auf SÜDWAND in Anspruch genommen werden können, von der einwandfreien Funktion eines dichten Netzwerks aus Telekom- und Internetdienstleistungen abhängt, die außerhalb des Einflussbereiches von SÜDWAND stehen. SÜDWAND bemüht sich, die Verfügbarkeit der Dienstleistungen möglichst hoch zu halten.

Benutzerdaten

Der Benutzer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten des Benutzers werden ohne seiner Erlaubnis weder öffentlich zugängig gemacht, noch an Dritte weitergegeben.

Näheres finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf der Homepage der Südwand. Die Datenschutzerklärung ist Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Nutzung durch Unberechtigte/Verantwortlichkeit

  • Registrierte Benutzer erhalten von SÜDWAND einen Account, bestehend aus Benutzername und Passwort.
  • Der Benutzer ist verpflichtet, diese Zugangsdaten sorgsam zu verwahren und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen.
  • Der Benutzer ist für jede Nutzung seines Accounts verantwortlich. Der Benutzer hat einzustehen, wenn über seinen Account mit oder ohne sein Wissen von dritter Seite verbotene Inhalte übermittelt bzw. gespeichert werden oder SÜDWAND entgegen diese Nutzungsbedingungen unzulässig genutzt wird, wenn er gegen seine Verpflichtung, die Zugangsdaten sorgsam zu verwahren und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen, verstoßen hat.
  • Nur der registrierte Benutzer ist persönlich berechtigt, die auf SÜDWAND angebotenen Dienstleistungen über seinen Account zu nutzen. Der Benutzer verpflichtet sich, es zu unterlassen, anderen Personen über seinen Account zu ermöglichen, die Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
  • Die Online-Registrierung ist Jugendlichen unter 14 Jahren untersagt.

Gewährleistung und Haftung

Die auf SÜDWAND beschriebenen Dienstleistungen entsprechen den Beschreibungen. SÜDWAND haftet in keinem Fall für Schäden, die durch die Benutzung der Webseite entstehen.

Allgemeine Vertragsbeendigung

Es gilt folgendes: Der Benutzer kann einen mit SÜDWAND bestehenden Vertrag jederzeit auflösen. Er braucht dazu nur unter "Mein Konto" die Funktion "Dauerhaft abmelden" ansteuern.

Löschung des Accounts

SÜDWAND hat das Recht einen Account zu löschen, wenn der dieser vom Benutzer länger als 12 Monate nicht in Anspruch genommen wird.

Registrierung

Der Benutzer ist verpflichtet, im Zuge seiner Registrierung wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben zu seiner Person nach der Vorgabe des Anmeldeformulars zu machen und diese Registrierungsdaten aktuell zu halten.

Allgemeines

Auf alle vertraglichen Beziehungen, die zwischen dem Benutzer und SÜDWAND begründet werden, ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.“