Hallenordnung

Allgemeines

Klettern ist eine Sportart, die mit Risiken verbunden ist. Bei unzureichender Beherrschung der Sicherungstechnik oder bei ungeeigneter Ausrüstung besteht Lebensgefahr. Unsere Hallenordnung dient in erster Linie der Vermeidung von Unfällen; sie ist im Eingangsbereich und in den Garderobebereichen angeschlagen und muss von jedem Benutzer aufmerksam durchgelesen werden.

Benutzer unserer Kletteranlage anerkennen das Reglement und verpflichten sich, dieses einzuhalten. Wer gegen dieses Reglement verstößt, kann von unserem Personal aus der Halle verwiesen werden. Dabei besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei wiederholtem Vergehen gegen unser Benutzerreglement kann auch ein Hausverbot verhängt werden. Dabei besteht auch für Zeitkartenbesitzer kein Anspruch auf Rückerstattung des Geldes und die Karten verlieren ihre Gültigkeit. Den Anweisungen des Personals ist immer Folge zu leisten.

Öffnungszeiten

Das Kletterzentrum Perchtoldsdorf hat täglich von 09.00 - 22.00 Uhr geöffnet.
Wir behalten uns das Recht vor diese Öffnungszeiten zu ändern. Diese Änderungen werden mit dem Aushang der neuen Öffnungszeiten und der Ankündigung auf der Homepage wirksam.

Kletterschluß 21.50 Uhr: Das Kletterzentrum Perchtoldsdorf ist an die Öffnungszeiten des Perchtoldsdorfer Freizeitzentrums gebunden (Kassaschluß 22.00 Uhr).
Wir ersuchen daher alle Kletterer ab 21.50 Uhr nicht mehr in eine neue Kletterroute einzusteigen, damit alle Gäste geordnet bis 22.00 Uhr das Kletter- bzw. Freizeitzentrum verlassen können.

Sicherheit

Die Sicherheitsstandards: Das Kletterzentrum SÜDWAND wurde im Jahr 2010 nach den modernsten und neuesten Standards der EU-Richtlinien erbaut und vom TÜV geprüft. Kletterern wird ein Maximum an technisch möglicher und gleichzeitig ein Maximum an technisch sinnvoller Sicherheit geboten. Alle Benutzer sind sich aber bewusst, dass Griffe und Tritte sich drehen und im Extremfall sogar brechen können. Die Benutzer tragen diesbezüglich jedes Verletzungsrisiko selbst.

Registrierung: Jeder Benützer unserer Kletteranlage muss sich im Vorfeld registrieren lassen. Dazu ist das Registrierungsformular vollständig auszufüllen und persönlich zu unterschreiben. Kinder bis 15 Jahre sind aufsichtspflichtig und dürfen nur im Beisein einer volljährigen Person die Anlagen benützen. Jugendliche bis 18 Jahre benötigen die Unterschrift ihrer Eltern. Nicht ausgebildete Kletterer dürfen nicht alleine klettern und benötigen die Unterschrift jener Person, von der sie sich einweisen bzw. ausbilden lassen und die gleichzeitig die Verantwortung für sie übernimmt.

Mit der Unterschrift bestätigt man, dass man im Bereich Bouldern, Top Rope, Vorstieg und Halten eines Sturzes ausgebildet ist. Weiters bestätigt man damit, dass man in Klettertechnik ausgebildet ist, über das nötige Wissen und die entsprechende Erfahrung verfügt in der Kletterhalle selbständig klettern zu können. Man bestätigt, die Benutzerregeln und die Kletterregeln gelesen zu haben, damit einverstanden zu sein und sich dementsprechend zu verhalten. Jeder klettert auf eigenes Risiko und trägt die volle Verantwortung.

Um den Vorgang der Registrierung zu beschleunigen, besteht die Möglichkeit, das Formular über die Homepage des Kletterzentrums SÜDWAND aufzurufen und beim Kauf der Eintrittskarten ausgefüllt und unterschrieben an der Tageskassa abzugeben. Die einmal gegen Kaution erstandene Eintrittskarte dient gleichzeitig als Nachweis einer bereits erfolgten Registrierung bei wiederholten späteren Eintritten.

Datenschutzbestimmungen

Siehe unsere Datenschutzerklärung.

Kletterregeln

Die Kletterregeln „check & climb" sind eigens in der Halle angeschlagen und müssen aufmerksam durchgelesen werden. Mit der Registrierung verpflichtet sich der/die Kletternde, die im Bereich des Kletterzentrums ausgehängten Sicherheitsregeln „check & climb“ gewissenhaft zu beachten.

Hallenspezifische Regeln

  • Die Länge des verwendeten Kletterseiles muss mindestens 45 m betragen
  • Das Spielen und Herumlaufen in den Kletterbereichen ist verboten.
  • Die Matten in den Boulderräumen dürfen nicht als Liegeflächen benutzt werden. Das Abspringen in die Matten muss kontrolliert und mit Rücksicht auf andere Personen erfolgen (Verletzungsgefahr). Kindern gegenüber gilt besondere Vorsicht.
  • Schaukeln oder Herumschwingen an Seilen ist untersagt.
  • Beim Vorstiegsklettern sind die blauen Matten zur zusätzlichen Absicherung unter den Einstiegsbereich zu legen. Weiters sind alle Zwischensicherungen einzuhängen und am Top das Seil durch beide Umlenkkarabiner zu führen.
  • Wir empfehlen aus Sicherheitsgründen ausschließlich halbautomatische Sicherungsgeräte zu verwenden.
  • Im Vorstieg eingehängte Seile sind nach dem Klettern der Route unverzüglich abzuziehen. Routen dürfen nicht besetzt werden. Derjenige, der das Seil abzieht ist dafür verantwortlich, dass keine Drittpersonen gefährdet werden.
  • Die fix eingehängten Toprope-Seile sind nach Gebrauch in den dafür vorhandenen Halterungen zu versorgen.
  • Werden Mängel an der Kletteranlage festgestellt (Zwischensicherungen, Seilbeschädigungen, gelöste Griffe, Karabiner, etc.) sind die Benutzer verpflichtet, dies sofort dem Hallenpersonal zu melden.

Kinder, Gruppen, Kurse, therapeutisches Klettern

  • Kinder unter 15 Jahre dürfen die Kletteranlage nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson benützen. Für die Benützung der Kletteranlage unter 18 Jahren ist die Unterschrift der Eltern erforderlich.
  • Gruppenleiter, Lehrer oder sonstige Aufsichtspersonen müssen registriert sein. Sie haften dafür dass alle minderjährigen Kursteilnehmer beim Eintritt ein vom Erziehungsberechtigten unterschriebenes Registrierungsformular beibringen.
  • Bei Schülergruppen haftet der begleitende Lehrer.
  • Der Leiter einer Gruppe, oder der Ausbildner eines Freundes trägt die volle Verantwortung.
  • Gruppenleiter, die nicht zum Kletterzentrum SÜDWAND gehören haben kein Recht darauf, Routen oder Sektoren für sich zu besetzen. Sie haben keine Befugnis dafür, Markierungen anzubringen oder unerlaubt Material auszuleihen. Die Bereiche der Galerie und einzelne Boulderbereiche können stundenweise entgeltlich gegen Voranmeldung bei der Hallenleitung reserviert werden. Für therapeutisches Klettern kann der barrierefrei zugängliche Boulderraum im Erdgeschoß reserviert werden.
  • Südwand-Kursleitern und Trainern der AV-Sektion Liesing-Perchtoldsdorf stehen die Galerie und einzelne Boulderräume vorrangig zur Verfügung.

Aufsichtspersonal

Den Anweisungen des Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten. Das Personal ist weder verpflichtet noch in der Lage, die Hallenbenutzer ständig auf korrektes Sicherheitsverhalten zu überprüfen. Bei groben Verstößen gegen die Hallenordnung ist das Personal berechtigt, die Betreffenden aus der Halle zu weisen.

Die zum Eintritt in die Halle gelösten Karten sind nach Aufforderung dem Hallenpersonal vorzuweisen; dieses ist berechtigt bei Kartenmissbrauch den Benutzer aus der Halle zu weisen. Mehrfacher Missbrauch führt zum Sperren der Eintrittskarten ohne Anspruch auf Rückvergütung bezahlter Eintritte und Guthaben.

Das Hallenpersonal ist verpflichtet, fehlbare Personen bei Diebstahl und Vandalismus der Polizei zu melden.

Zutritt zu den Klettereinrichtungen

Zutritt: Der Zutritt zum Kletterzentrum sowie das Verlassen erfolgt grundsätzlich über die im Untergeschoß eingerichtete Vereinzelungsanlage. Ausgenommen davon sind lediglich Personen, die einen barrierefreien Zugang benötigen. Diese können ausschließlich in Begleitung von Betreuern nach vorheriger Rücksprache mit der Hallenaufsicht über den dafür vorhandenen Eingang in der Donauwörther Straße eingelassen werden. Für das therapeutische Klettern solcher Personen ist ein eigener, zu reservierender Bereich vorhanden.

Zugang: Der Zugang zur Zutrittsanlage erfolgt entweder aus dem Kassenraum nach lösen der Eintrittskarten oder aus dem öffentlich zugänglichen Restaurantbereich über ein gesondertes Drehkreuz. Letzterer ist für bereits registrierte Inhaber von Dauerkarten vorgesehen.

Notausgänge: Alle Türen mit Ausnahme der Zutrittsanlage sind alarmgesicherte Notausgänge und dürfen im Normalfall nicht geöffnet werden.

Zutrittskontrolle: Sämtliche Zutrittskarten sind an die Person des Inhabers gebunden und nicht übertragbar. Im Falle eines Kartenmissbrauchs ist das Hallenpersonal berechtigt, die Karte einzuziehen und die Person der Halle zu verweisen. Zur Kontrolle dieser Personalisierung ist eine Videoüberwachung der Zutrittsanlage eingerichtet.

Überwachungseinrichtungen: Zur Sicherheit der Kletterer sind die Boulderräume und vom Hallenpersonal nicht einsichtige Kletterbereiche mit Videoeinrichtungen ausgestattet, so dass im Falle von Unfällen eine rasche Reaktion der Hallenaufsicht gegeben ist.

Ordnung und Hygiene

  • Wir ersuchen die Kletternden, die Garderobeeinrichtungen zu benützen. Diese befinden sich direkt bei der Zutrittseinrichtung zum Kletterzentrum. Die verschließbaren Garderobekästchen (KEINE Dauerkästchen) sind mit einem Münzeinwurf als Kaution für den Schlüssel ausgestattet.
  • Barfuss Klettern oder Klettern mit ungeeignetem Schuhwerk ist untersagt. Zugelassen sind lediglich Kletterschuhe, Gymnastikschuhe oder geeignete saubere Hallenturnschuhe.
  • Das Klettern mit nacktem Oberkörper ist aus hygienischen Gründen im Boulderbereich nicht erwünscht.
  • Vor den Eingängen und Ausgängen dürfen keine Gegenstände deponiert werden. Dafür sind die ausreichend vorhandenen Garderobekästchen zu benutzen. Kletterutensilien sind nur auf den vorhandenen Ablageflächen abzulegen.
  • Im gesamten Bereich des Kletterzentrums herrscht Rauchverbot. Das Entfachen von Feuer jeglicher Art ist strengstens untersagt, Zuwiderhandeln wird mit Hallenverbot geahndet.
  • Der Konsum von alkoholischen Getränken im Restaurant ist nur nach Beendigung des Trainings erlaubt. Personen, die unter Medikamenten-, Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen ist der Aufenthalt in der Kletteranlage verboten.
  • Tiere dürfen aus Gründen der Sicherheit und Hygiene nicht in die Kletterhalle mitgenommen werden.
  • Wir bitten euch, keine Lebensmittel und Getränke in die Halle mitzubringen. Für Essen und Trinken steht das Restaurant zur Verfügung. Gläser oder Glasflaschen dürfen auf keinen Fall in den Hallenbereich mitgenommen werden.
  • Bitte haltet unsere Kletteranlage, Garderoben und WC´s sauber und lasst den Müll nicht herumliegen. Im Hallenbereich stehen Abfalleimer zur Verfügung.
  • Keine Wertgegenstände herumliegen lassen. Wir übernehmen dafür keinerlei Haftung.
  • Liegen gebliebene Gegenstände kommen in eine Schütte, werden 2 Wochen im Büro der Hallenaufsicht aufbewahrt, und danach bei Nichtabholung regelmäßig entsorgt.

Eintrittskarten / Geschäftsbedingungen

Die Geschäftsbedingungen sind im Internet und im Eingangsbereich unserer Kletterhalle ersichtlich und müssen vor dem Kauf der Eintrittskarten durchgelesen werden. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklärt sich der Kunde mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden.

Die Eintrittskarten sind Chipkarten, die zum mehrmaligen Betreten und Verlassen der Kletterhalle innerhalb des Zeitraums der Gültigkeit durch ein und dieselbe Person berechtigen. Sie sind gleichzeitig Bestätigung der erfolgten Registrierung und können als Dauerausweise für diese verwendet werden. Die Nummer der Eintrittskarte ist mit den persönlichen Daten der Registrierung verknüpft, Eintrittskarten sind nicht übertragbar. Das Eintrittspersonal ist berechtigt, diese Personalisierung zu überprüfen. Für die Eintrittskarten wird eine Kaution verlangt, diese wird bei Rückgabe der Chipkarte an der Kassa rückerstattet. Mit der Rückgabe ist auch die Verknüpfung mit den persönlichen Daten erloschen.

Die Eintrittspreise sind im Preis-Informationsblatt ersichtlich und im Foyer ausgehängt.

Altersstufen:

  • Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr können gratis klettern (Aufsichtspflicht der Eltern)
  • Kinderkarten gelten bis zum vollendeten 13. Lebensjahr (Aufsichtspflicht der Eltern)
  • Jugendkarten bzw Ermäßigte gelten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und sind weiters gültig für Schüler, Lehrlinge, Präsenz- und Zivildiener, Studenten bis zum vollendeten 26. Lebensjahr und Senioren ab dem 60. Lebensjahr.

Ermäßigungen für Mitglieder Alpiner Vereine (VAVÖ) gelten nur mit einem gültigen Ausweis.

Übertragbarkeit: Eintrittskarten gelten auch als persönlicher Nachweis der Registrierung und sind NICHT übertragbar. Das Hallenpersonal ist berechtigt, dies zu überprüfen, und unberechtigt verwendete Karten zu sperren.

Begleitkarten sind unentgeltlich und berechtigen nur zum einmaligen Eintritt in das Kletterzentrum für die Dauer des Aufenthalts der begleiteten Person und sind beim Verlassen des Hallenbereichs am Drehkreuz des Kassenraums einzuwerfen. Diese Karten berechtigen NICHT zur Benützung der Kletteranlagen. Das Hallenpersonal ist angewiesen, dies zu kontrollieren.

Leihmaterial (Schuhe, Gurt, Kletterseil) ist bei der Hallenaufsicht erhältlich. Als Kaution ist ein persönlicher Ausweis beim Aufsichtspersonal zu hinterlegen. Das Leihmaterial ist vor Verlassen der Halle wieder abzugeben.

Verletzungen / Kartenverlängerung: Ist ein Kletterer verletzungsbedingt an der Ausübung des Klettersports verhindert, so kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attests die Eintrittskarte (Zeitkarten) hinterlegt und ihre Gültigkeit um die Dauer der Verhinderung verlängert werden.

Jeder Missbrauch von Eintrittskarten wird bestraft und führt zum Sperren der Karte und Verweis aus der Kletterhalle, im wiederholten Falle wird Hausverbot verhängt. Den Anleitungen unseres Personals ist Folge zu leisten.

Haftung

Für Personen- und Sachschäden sowie für Garderoben und Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Wer Schaden verursacht oder Personen verletzt, hat die Konsequenzen selbst zu tragen. Das Kletterzentrum Südwand übernimmt hierfür keine Haftung.

 

Die Geschäftsführung